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Erstattungen & Leistungen · Neu ab 2027
Ab 2027 soll das Pflegegeld zum Entlastungsbudget werden. Die Beträge steigen – gleichzeitig müssen Familien daraus mehr bezahlen, etwa Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Hier finden Sie die geplanten Änderungen, ein Rechenbeispiel und eine Checkliste für die Zeit bis zum Jahreswechsel.
Stand: 30. Oktober 2026 – noch ein Gesetzentwurf
Alle Angaben beruhen auf dem Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG, Bundesrat-Drucksache 587/26), den das Bundeskabinett am 30. September 2026 beschlossen hat. Der Bundestag berät ab dem 6. November 2026; Beträge und Regeln können sich bis zur Verabschiedung noch ändern. Geplant ist das Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 – bis dahin gilt das heutige Recht. Wir aktualisieren diese Seite, sobald das Gesetz beschlossen ist. Verbindlich Auskunft gibt Ihnen Ihre Pflegekasse.
Auf einen Blick
Das Pflegegeld für die Pflegegrade 2 bis 5 soll steigen und künftig Entlastungsbudget heißen. Gleichzeitig sollen bisher eigenständige Leistungen wegfallen oder in diesem Budget aufgehen – unterm Strich kann für manche Familien weniger übrig bleiben.
Das Entlastungsbudget ist die monatliche Geldleistung der Pflegeversicherung für die Pflege zu Hause nach § 37 SGB XI in der geplanten Neufassung – das heutige Pflegegeld unter neuem Namen und mit neuen Beträgen. Anspruch haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn versorgt werden.
Nach dem Regierungsentwurf erhalten Pflegebedürftige ab 2027 je nach Pflegegrad zwischen 31 € und 90 € mehr im Monat als mit dem heutigen Pflegegeld.
| Pflegegrad | Pflegegeld 2026 | Entlastungsbudget 2027 | Unterschied |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 € | 380 € | + 33 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 630 € | + 31 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 890 € | + 90 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 1.080 € | + 90 € |
Pflegegeld 2026: § 37 SGB XI in der seit 1. Januar 2025 geltenden Fassung. Entlastungsbudget 2027: Regierungsentwurf vom 30. September 2026.
Zwei bisher eigenständige Leistungen sollen im Budget aufgehen: die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und die selbst organisierte Ersatzpflege. Gesonderte Erstattungsanträge dafür sind dann nicht mehr vorgesehen.
Für Familien, die die Pauschale für Pflegehilfsmittel bisher voll genutzt haben, gleicht die Erhöhung den Wegfall der 42 € nicht immer aus. Bei Pflegegrad 2 stehen dann rechnerisch 9 € im Monat weniger zur Verfügung.
| Pflegegrad 2 | bis 31.12.2026 | ab 1.1.2027 (geplant) |
|---|---|---|
| Pflegegeld bzw. Entlastungsbudget | 347 € | 380 € |
| Pauschale Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € | entfällt |
| Zusammen | 389 € | 380 € |
Das Beispiel gilt, wenn die Pauschale bisher voll genutzt wurde und die Pflegehilfsmittel weiter im gleichen Umfang gebraucht werden. Wer die Pauschale nicht genutzt hat, erhält 33 € mehr. Nicht eingerechnet sind Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag.
Das Sozialraumbudget soll ab 2027 den heutigen Entlastungsbetrag ersetzen: bis zu 175 € im Monat, für Pflegebedürftige unter 25 Jahren bis zu 300 €. Es ist zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag – und lässt sich nicht ansparen.
| Entlastungsbudget | Sozialraumbudget | |
|---|---|---|
| Wofür | frei einsetzbar für die Pflege zu Hause | zweckgebunden für Alltagsbegleitung und Nachbarschaftshilfe |
| Höhe pro Monat | 380 € bis 1.080 €, je nach Pflegegrad | bis zu 175 €, unter 25 Jahren bis zu 300 € |
| Pflegegrad | 2 bis 5 | 2 bis 5 |
| Wer abrechnen kann | keine Vorgaben – auch Angehörige und Freunde | nur nach Landesrecht anerkannte Angebote (§ 45a SGB XI) |
| Auszahlung | monatlich auf das Konto | zweckgebunden, kein Ansparen in spätere Monate |
Heute lässt sich der Entlastungsbetrag ansparen und bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Diese Möglichkeit soll mit dem Sozialraumbudget entfallen.
Für Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat entfallen. Stattdessen setzt der Entwurf auf Beratung und Vorbeugung.
Wie heute können Pflegedienst und Geldleistung kombiniert werden (§ 38 SGB XI). Nutzt der Pflegedienst das Sachleistungsbudget nur zum Teil, zahlt die Pflegekasse den nicht genutzten Anteil prozentual aus dem Entlastungsbudget aus.
Nach dem Entwurf stehen für einen Pflegedienst ab 2027 monatlich bis zu 890 € (Pflegegrad 2), 1.590 € (Pflegegrad 3), 2.090 € (Pflegegrad 4) und 2.530 € (Pflegegrad 5) zur Verfügung (Sachleistungsbudget, § 36 SGB XI neu).
| Schritt | Betrag |
|---|---|
| Sachleistungsbudget Pflegegrad 2 | 890 € |
| Davon nutzt der Pflegedienst | 534 € (60 %) |
| Nicht genutzter Anteil | 40 % |
| Auszahlung: 40 % des Entlastungsbudgets von 380 € | 152 € |
Wer jetzt handelt, kann Ansprüche nach heutigem Recht sichern und den Übergang ins neue Jahr planen. Diese Punkte lohnen sich noch vor dem Jahreswechsel:
Nein. Das Entlastungsbudget ist Teil des Regierungsentwurfs zum Pflegeneuordnungsgesetz, den der Bundestag ab dem 6. November 2026 berät. Geplant ist der Start am 1. Januar 2027 – bis dahin gilt das heutige Pflegegeld.
Nach dem Regierungsentwurf soll die eigene Pauschale von bis zu 42 € im Monat entfallen. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Einmalhandschuhe oder Desinfektion werden dann aus dem Entlastungsbudget bezahlt, bei Versorgung durch einen Pflegedienst aus dem Sachleistungsbudget.
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